Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann

1. Geltung dieser Bedingungen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung einschließlich der zukünftigen zwischen dem Besteller (im Folgenden: Mieter) und der Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann.

Dieser erfasst den Boardinghouse-Vertrag und sämtliche anlässlich der Durchführung dieser Verträge erbrachten Leistungen jeweils zur Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann gehörenden Gebäude und Flächen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote der Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend und verbindlich.

2.2 Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung/ Zimmervermietung Stratmann durch Annahme des Mieters gebucht wird. Falls die Buchung aus Zeitgründen nicht erfolgen konnte, wird der Vertrag mit der Bereitstellung der Ferienwohnung/Zimmervermietung Stratmann geschlossen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichzeitig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Ist der Buchende Mieter nicht gleichzeitig der Nutzer, so haften der buchende Mieter und der Nutzer der Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann als Gesamtschuldner für die Verpflichtung der Buchung.

2.3 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungen mehr als 4 Monate, so kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten monatlichen Mietzins angemessen, maximal jedoch um 10% erhöhen.

2.4 Der Mietpreis ist monatlich im Voraus, spätestens am 03. Werktag eines Monats eingehend, kostenfrei auf das Konto der Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann zu zahlen.

2.5 Es steht der Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann frei, eine Buchung schriftlich zu bestätigen. Stornierungen und vergleichbare Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

2.6 Ist der Mieter Unternehmer, ist für den Inhalt von Buchungen ausschließlich die schriftliche Buchungsbestätigung der Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann maßgeblich, sofern der Mieter nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an die Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann ist auf jeden Fall dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie diese nicht innerhalb von 3 Tagen zugegangen ist.

2.7 Die Bestimmung des § 545 BGB, wonach sich der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der Vermieter nach dem Ende des Mietvertrag seinen der Verlängerung des Mietvertrages entgegenstehenden Willen erklärt, finden keine Anwendung.

3. Bereitstellung und Abreise

3.1 Gebuchte Ferienwohnungen/Zimmer stehen dem Mieter am Anreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich ein anderer Anreisetag vereinbart wurde, behält sich die Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann das Recht vor, gebuchte Ferienwohnungen/Zimmer anderweitig zu vergeben.

3.2 Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen/Zimmer besteht nicht. Sind in der Buchungsbestätigung bestimmte Wohnungen zugesagt, sind diese aber nicht verfügbar, so kann die Ferienwohnungen/Zimmervermietung gleichwertigen Ersatz im Haus oder anders wo zur Verfügung stellen. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

3.3 Eine Unter- oder Weitervermietung der Ferienwohnungen/Zimmer ist ausgeschlossen. Die Belegung der Ferienwohnungen/Zimmer mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann.

3.4 Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen, eine entsprechende Sicherheitsleistung mit Deckungsrahmen in Höhe der der zu erwartenden Gesamtkosten ist am Anreisetag zu hinterlegen bzw. zu Zahlen. Der Mieter ist ebenfalls verpflichtet den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.

3.5 Sollten bei Abreise des Mieters/Rückgabe Schäden festgestellt werden, die nachweislich durch Schuldhaftes Verhalten entstanden sind, ist eine Sicherheitsleistung in Bar zu hinterlegen. Nach Durchführung der Reparaturkosten wird die Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann umgehend gegenüber dem Mieter hinsichtlich der tatsächlichen angefallenen Reparaturkosten abrechnen.

3.6 Die Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung oder Ähnliches zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermin können vertraglich in Textform vereinbart werden.

3.7 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann und gegen Berechnung mitgebracht werden.

3.8 Die Abreise muss am Abreisetag spätestens bis 11.00 Uhr erfolgen; zu diesem Zeitpunkt muss die Ferienwohnung/Zimmer geräumt sein. Die Inanspruchnahme nach 11.00 Uhr am Abreisetag kann die Ferienwohnung/Zimmervermietung im Falle der Inanspruchnahme bis 13.00 Uhr mit dem Tagespreis(Logispreis/Listenpreis) und ab 13.00 Uhr mit dem vollen Übernachtungspreis berechnen. Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung dieses zusätzlichen Entgelts.

3.9 Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Bordinghouse Vertrag vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach vorheriger rechtzeitiger Absprache mit der Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann möglich. Diese Absprache soll mindestens vor Ablauf der Hälfte des Aufenthaltszeitraums erfolgen und bedarf der schriftlichen Bestätigung der Ferienwohnung/Zimmervermietung Stratmann. Die schriftliche Bestätigung gilt als Vertragsverlängerung im Sinne des Boardinghouse Vertrages. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht grundsätzlich nicht.

3.10 Der Mieter ist verpflichtet während der Vertragszeit eine private Haft und Schlüsselhaftpflicht zu unterhalten.

4. Preise/Zahlungen/Aufrechnung/Abtretung

4.1 Die Preise bestimmen sich nach der Preisliste der Ferienwohnungen/ Zimmervermietung Stratmann, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung Geltung hat und gelten einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wurde in der Buchungsbestätigung ein Preis zugesagt so ist dieser maßgeblich. Liegt die Buchung länger als 4 Monate zurück, kann die Ferienwohnung/Zimmervermietung Stratmann den dort genannten Preis angemessen anpassen, höchsten aber um 10 %.

4.2 Die Ferienwohnung/Zimmervermietung Stratmann kann bei Buchungen eine Vorauszahlung des Mieters verlangen.

4.3 Rechnungen der Ferienwohnung/Zimmervermietung Stratmann sind nach Rechnungszugang ohne Abzug innerhalb von spätestens 5 Tagen zahlbar.

4.4 Ausschließlich Mieter, die Ferienwohnungen/zimmer- Leistungen der Ferienwohnung/Zimmervermietung Stratmann im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen (Geschäftskunden innerhalb Deutschland) haben die Möglichkeit, nach Prüfung der Bonität, eine Kreditvereinbarung mit der Ferienwohnung/Zimmervermietung Stratmann einzugehen. Aufgrund dieser Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Zugang netto zahlbar. Nach 10 Tagen erfolgt eine Mahnung unter Hinzurechnung der Verzugszinsen und eine Mahngebühr von 10,00€.

5. Kündigung

5.1 Die Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann kann aus wichtigen Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Vorauszahlungen nach Ziffer 4.2 nicht bis zum vereinbarten Datum geleistet wurde. Der Mieter seinen vereinbarten, zeitlich fest gelegten Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachkommt. Höher Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder andere von der Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Die Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Übernachtung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaft- bzw. Organisationsbereich der Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann zuzurechnen ist. Eine unerlaubte Unter- oder Weitervermietung der Überlassenden Räume vorliegt. Die Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann setzt den Mieter von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis. In den vorgenannten Fällen der Kündigung entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadenersatz. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche der Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann bleiben unberührt.

6. Haftung

6.1 Gegenstände, die der Mieter in den Räumen der Ferienwohnungen/ Zimmervermietung Stratmann zurückgelassen hat, werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Mieters nachgesandt. Ansonsten sofern ein sichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

6.2 Soweit dem Mieter ein Stellplatz auf dem Gelände oder in der Garage (auch ohne Entgelt) zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Dies gilt auch für Fahrräder oder dergleichen.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge haftet die Ferienwohnungen/Zimmervermietung nicht.

6.3 Unbeschadet der Reglung in Ziffer 6.1 bis 6.2 ist die Haftung der Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann für Schäden gleich welcher Art (vertraglich oder deliktisch) ausgeschlossen

6.4 Die Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit danach zwingend gehaftet wird.

6.5 Wird durch fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des Mieters ein Fehl oder Brandalarm mit dem daraus resultierenden Schäden der Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann (Feuerwehreinsatz, Zimmerschaden usw.) verursacht, ist der Mieter zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 3000,00€ verpflichtet.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Rechtsbeziehung

7.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Ferienwohnungen/ Zimmervermietung Stratmann in Kleve.

7.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7.3 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, dass gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

7.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Geschäftsbedingungen, unwirsam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksam ersetzen, die dem angestrebten Zweck und Ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen.

8. Datenschutz

8.1 Die Ferienwohnungen/Zimmervermietung Stratmann ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Mieter – auch wenn diese von Dritten stammen – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.

Stornokosten Ferienwohnungen-Zimmervermietung

Gastfreundschaft und Service gehören zum Grundauftrag der Ferienwohnungen und Zimmervermietung. Der Gast erwartet nicht nur einen dem Preis entsprechende Gegenleistung, sondern darüber hinaus Höflichkeit und freundliche Atmosphäre. Trotz dieses besondere Verhältnisses zwischen dem Ferienwohnungsbetreiber und seinen Gästen gelten jedoch die gleichen Rechtsgrundsätze wie in jeder anderen Rechtsbeziehung.

Bei Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Ferienwohnungen oder Zimmervermietung muss mit Stornokosten gerechnet werden.

Diese sind in der Regel umso höher, je kurzfristiger eine Ferienwohnung oder ein Zimmer storniert wird. Regelungen hierzu hält unsere Allgemeine Geschäfts Bedingungen (AGB) vor

9. Stornierungen

9.1 Reservierungen sind für Vertragspartner verbindlich. Für eine Stornierung von reservierten Ferienwohnungen/Zimmer und/oder Leistungen gelten die nachfolgend genannten Bedingungen. Die Zahlungsverpflichtung des Mieters beim Aufnahmevertrag der Ferienwohnungen/Zimmervermietung-Keppeln reduziert sich dabei nicht um die tatsächlich ersparten Aufwendungen der Ferienwohnungen/Zimmervermietung, sondern nach Maßgabe dieser Bedingungen. Eine teilweise Stornierung von reservierten Ferienwohnungen/Zimmer und/oder Leistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

9.2 Für Reservierungen von Übernachtungen pro Ferienwohnung/Zimmer außerhalb von Messe- und Sonderzeiträume ist eine kostenfreie Stornierung von 7 Tagen vor Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) möglich.

Im Falle einer späteren Stornierung reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Mieters 70 % des vereinbarten Preises. Nimmt der Mieter die Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, errechnet sich die Zahlung 100% des Wertes des vereinbarten Preises.

9.3 Für Reservierungen von Übernachtungen pro Ferienwohnung/Zimmer außerhalb von Messe- und Sonderzeiträume am Anreisetag, ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. Hier errechnet sich die Zahlung 100% des Wertes des vereinbarten Preises.

9.4 Für Gruppenreservierungen von Übernachtungen pro Ferienwohnung/Zimmer gelten die gleichen Bedienungen wie oben, 9.1 und 9.2 und 9.3 der Stornierungen.